Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Unsere Kunden vertreten wir vor allem in folgenden Streitigkeiten:
- Bestimmung der Ungültigkeit der fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses;
- Bestimmung der Ungültigkeit der Kündigung;
- Geltendmachung von Ansprüchen bei einer ungültigen Beendung des Arbeitsverhältnisses;
- Auszahlung des geschuldeten Gehalts und Abfindung
- Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Arbeitsvertrag und aus Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik ergeben (z.B. Schadenersatz, Ansprüche im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit)