Vertretung im Verfahren vor der Behörde für den Schutz des Wettbewerbs
Wir sind fähig, unsere Kunden auch im Verfahren vor der Behörde für Schutz des Wettbewerbs zu vertreten. Zuerst fertigen wir eine detaillierte Analyse relevanter Bestimmungen der Rechtsvorschriften und bisheriger Tendenzen der bisherigen Entscheidungen der Behörde für den Schutz des Wettbewerbs an. Aufgrund dieser detaillierten Analyse bewerten wir die Vorgehensweise des Auftraggebers bei der Ausschreibung und analysieren die Möglichkeiten der Nachprüfung der Handlungen des Auftraggebers im Verfahren vor der Behörde für den Schutz des Wettbewerbs.