Erledigung von Einwänden
Vergabeverfahren sind oft dank häufigen Klippen nicht ganz problemlos und erfolglose Wettbewerber haben stets das Recht, ihre Einwände gegen den Verlauf und das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu erheben. Einwände können aber auch im Rahmen eines ganz ordentlich geführten Vergabeverfahrens erhoben werden. Es ist nötig, sich mit diesen entsprechend auseinanderzusetzen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt sowohl die Wettbewerber als auch die Auftraggeber. Dies bringt uns reichliche Erfahrungen, aus denen wir dann bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen unseren Kunden schöpfen können.